Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen der Claas Hansen Marketingberatung, Inhaber Claas Hansen, Münzplatz 10, 56068 Koblenz, handelnd unter der eingetragenen Marke lightparc – nachfolgend „Auftragnehmer“ – gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen – nachfolgend „Auftraggeber“.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Webhosting, Cloudhosting, Domainmanagement, technische Website-Betreuung, Managed Services, Wartung, Migration, Datensicherung, Plattformkoordination, IT- und Cloudberatung sowie Strategy-&-Growth- Leistungen, insbesondere Marketing- und Go-to-Market-Beratung, Business Development, Produkt- und Portfolioberatung und vereinbarte Interim- oder Fractional-Management-Leistungen.
1.2 Die Leistungen werden ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erbracht.
1.3 Art, Umfang, Leistungsgrenzen, Vergütung, Vertragslaufzeit, Supportzeiten und gegebenenfalls vereinbarte Service Levels ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, einer Leistungsbeschreibung oder einer sonstigen Individualvereinbarung.
1.4 Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Auftragsbestätigungen, Leistungsbeschreibungen, Service Level Agreements und Verträge zur Auftragsverarbeitung gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
1.5 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, durch Auftragsbestätigung, durch eine entsprechende Vereinbarung in Textform oder durch Beginn der Leistungserbringung auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers zustande.
2.3 Angaben auf der Website stellen keine verbindliche Garantie bestimmter Leistungen, Verfügbarkeiten, Speicherkapazitäten, Reaktionszeiten oder technischer Eigenschaften dar. Maßgeblich ist die jeweilige vertragliche Leistungsbeschreibung.
3. Leistungsumfang
3.1 Der Auftragnehmer erbringt die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Hosting-, Cloud-, Domain-, Wartungs-, Migrations-, Beratungs- und Koordinationsleistungen.
3.2 Leistungen können insbesondere umfassen:
- Bereitstellung und Betreuung von Webhosting-Umgebungen
- Bereitstellung und Betreuung von Cloudservern und Cloudanwendungen
- Domainregistrierung und Domainverwaltung
- Einrichtung und Betreuung von Websites, Shops und Portalen
- Monitoring und technische Überwachung
- Updates, Wartung und technische Sicherheitsmaßnahmen
- Datensicherung und Wiederherstellung, soweit vereinbart
- Migration und Modernisierung bestehender Systeme
- technische Provider- und Plattformauswahl
- Koordination beteiligter Technologie- und Spezialpartner
- datenschutzorientierte IT- und Cloudberatung
- Marketing-, Positionierungs- und Go-to-Market-Beratung
- Business Development und Entwicklung von Partnerstrategien
- Produkt-, Portfolio-, Pricing- und Packaging-Beratung
- Interim- und Fractional-Management im vereinbarten Verantwortungsumfang
3.3 Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht Bestandteil des Vertrags. Dies gilt insbesondere für individuelle Softwareentwicklung, rechtliche Beratung, Datenschutzbeauftragten- Leistungen, permanente Rufbereitschaft, garantierte Wiederherstellungs- zeiten und die Archivierung von Daten.
3.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, technisch gleichwertige oder verbesserte Systeme und Verfahren einzusetzen, sofern dadurch die vereinbarte Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
3.5 Beratungs-, Strategy-&-Growth- und Interim-Leistungen sind Dienstleistungen, sofern im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein bestimmtes Werk oder ein konkret abnahmefähiges Ergebnis vereinbart wird. Ein bestimmter wirtschaftlicher, vertrieblicher oder marktbezogener Erfolg wird nicht geschuldet.
3.6 Empfehlungen und Arbeitsergebnisse beruhen auf den vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen sowie auf der zum Bearbeitungszeitpunkt verfügbaren Markt- und Datenlage. Unternehmerische Entscheidungen und deren Umsetzung verbleiben beim Auftraggeber, soweit keine abweichende Verantwortungsübernahme ausdrücklich vereinbart ist.
3.7 Bei Interim- oder Fractional-Mandaten ergeben sich Funktion, Entscheidungsbefugnisse, Berichtslinien, Vertretungsrechte und Ergebnisverantwortung ausschließlich aus der Individualvereinbarung. Vertretungsmacht nach außen besteht nur, wenn sie ausdrücklich erteilt wurde.
3.8 Rechtliche, steuerliche oder erlaubnispflichtige Beratung ist nicht Gegenstand der Leistung. Soweit solche Fragen berührt werden, hat der Auftraggeber geeignete Berufsträger einzubeziehen.
4. Einsatz von Hosting- und Technologiepartnern
4.1 Der Auftragnehmer kann Hosting-, Cloud-, Domain-, Rechenzentrums-, Netzwerk-, Security-, Entwicklungs- und Supportleistungen selbst oder durch sorgfältig ausgewählte Drittanbieter erbringen.
4.2 Der Auftragnehmer bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die von ihm vertraglich übernommenen Leistungen verantwortlich. Eine weitergehende Verantwortung für Leistungen, die der Auftraggeber unmittelbar bei einem Drittanbieter beauftragt hat, besteht nicht.
4.3 Soweit Leistungen von Drittanbietern technisch abhängig sind, können deren Systemvoraussetzungen, Leistungsgrenzen, Wartungsfenster und Sicherheitsanforderungen Auswirkungen auf die Leistungserbringung haben.
4.4 Wesentliche, für die Leistungserbringung eingesetzte Partner und Unterauftragnehmer werden dem Auftraggeber im Angebot, in der Leistungsbeschreibung oder im Vertrag zur Auftragsverarbeitung transparent ausgewiesen, soweit dies erforderlich ist.
5. Verfügbarkeit und Wartung
5.1 Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung oder in einem Service Level Agreement vereinbart wurde.
5.2 Ohne gesonderte Vereinbarung besteht kein Anspruch auf eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit oder auf bestimmte Reaktions-, Entstörungs- oder Wiederherstellungszeiten.
5.3 Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch notwendige Wartungen, Sicherheitsupdates, technische Störungen, Angriffe, Überlastungen, Störungen des Internets oder Ausfälle beteiligter Infrastruktur- und Technologieanbieter entstehen.
5.4 Planbare Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit rechtzeitig angekündigt und in Zeiten mit voraussichtlich geringer Nutzung durchgeführt.
5.5 Dringende Sicherheits- oder Notfallmaßnahmen dürfen ohne vorherige Ankündigung durchgeführt werden, wenn dies zum Schutz der Systeme, Kundendaten oder weiterer Nutzer erforderlich ist.
6. Support und Störungsmeldungen
6.1 Supportzeiten, Kontaktwege, Reaktionszeiten und Prioritäten ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
6.2 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt der Support während der üblichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers.
6.3 Der Auftraggeber hat Störungen unverzüglich über die vereinbarten Kontaktwege zu melden und alle zur Analyse erforderlichen Informationen bereitzustellen.
6.4 Eine Reaktionszeit bezeichnet den Zeitraum bis zum Beginn der Bearbeitung. Sie stellt keine Garantie für eine vollständige Behebung innerhalb dieses Zeitraums dar.
6.5 Mehraufwand, der durch fehlerhafte oder unvollständige Angaben, Eingriffe des Auftraggebers oder nicht vom Auftragnehmer verantwortete Drittsysteme entsteht, kann nach vorheriger Information gesondert berechnet werden.
7. Domains
7.1 Bei Domainregistrierungen und Domainübertragungen wird der Auftragnehmer als technischer und organisatorischer Vermittler gegenüber Registraren und Registrierungsstellen tätig.
7.2 Die erfolgreiche Registrierung, Übertragung oder dauerhafte Verfügbarkeit einer Domain kann nicht garantiert werden.
7.3 Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm gewünschte Domain und ihre Nutzung keine Rechte Dritter, gesetzlichen Vorschriften oder Vergabebedingungen der zuständigen Registrierungsstelle verletzen.
7.4 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vom Auftraggeber zu verantwortenden rechtswidrigen Domainregistrierung oder Domainnutzung entstehen.
7.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, für Domainregistrierungen erforderliche Kontaktdaten vollständig, richtig und aktuell zu halten.
8. Datensicherung und Wiederherstellung
8.1 Datensicherungen werden nur in dem Umfang erstellt, der ausdrücklich im jeweiligen Angebot oder in der Leistungsbeschreibung vereinbart wurde.
8.2 Vereinbarungen über Datensicherungen sollen insbesondere Umfang, Sicherungsintervall, Aufbewahrungsdauer, Speicherort und Wiederherstellungsverfahren festlegen.
8.3 Datensicherungen dienen der technischen Wiederherstellung nach Störungen. Sie ersetzen keine gesetzlich oder geschäftlich erforderliche revisionssichere Archivierung.
8.4 Der Auftraggeber bleibt verpflichtet, von besonders wichtigen oder geschäftskritischen Daten angemessene eigene Sicherungskopien vorzuhalten, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
8.5 Wiederherstellungen aufgrund einer vom Auftraggeber verursachten Löschung, Fehlkonfiguration oder sonstigen Änderung können nach Aufwand berechnet werden.
9. Migrationen und technische Änderungen
9.1 Bei Migrationen werden Umfang, Ausgangssystem, Zielsystem, Verantwortlichkeiten, Zeitplan, Testverfahren und gegebenenfalls eine Rückfalloption individuell vereinbart.
9.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu migrierenden Daten, Anwendungen, Lizenzen und Inhalte rechtmäßig genutzt und übertragen werden dürfen.
9.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Migrationsergebnisse innerhalb einer angemessenen Frist fachlich zu prüfen und erkannte Fehler unverzüglich mitzuteilen.
9.4 Soweit Altsysteme, veraltete Software, fehlende Dokumentationen oder nicht mehr unterstützte Komponenten zu zusätzlichem Aufwand führen, kann dieser nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden.
10. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
10.1 Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge, Ansprechpartner, Entscheidungen und Freigaben rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung.
10.2 Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und durch geeignete Passwörter sowie, soweit verfügbar und zumutbar, durch Mehrfaktor-Authentifizierung zu schützen.
10.3 Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich über erkennbare Sicherheitsvorfälle, unberechtigte Zugriffe, Malware, Datenverluste oder sonstige technische Auffälligkeiten.
10.4 Der Auftraggeber nimmt keine Änderungen an betreuten Systemen vor, die den Betrieb, die Sicherheit oder die Wartbarkeit beeinträchtigen können, ohne den Auftragnehmer vorher zu informieren.
10.5 Verzögerungen und zusätzlicher Aufwand, die aus fehlender, verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können gesondert berechnet werden.
11. Zulässige Nutzung
11.1 Der Auftraggeber darf die bereitgestellten Leistungen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der vertraglichen Vereinbarungen nutzen.
11.2 Unzulässig sind insbesondere:
- rechtswidrige oder strafbare Inhalte
- Verletzungen von Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten
- Versand unerwünschter Massen-E-Mails oder Spam
- Verbreitung von Malware oder Schadsoftware
- Angriffe auf Systeme, Netzwerke oder andere Nutzer
- missbräuchliche Nutzung von Rechen-, Speicher- oder Netzressourcen
- Umgehung technischer Schutzmaßnahmen
11.3 Der Auftraggeber ist für die von ihm bereitgestellten und veröffentlichten Inhalte sowie für deren Rechtmäßigkeit verantwortlich.
12. Sperrung von Leistungen
12.1 Der Auftragnehmer kann Leistungen oder Zugänge vorübergehend ganz oder teilweise sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Rechtsverstöße, Malware, Spam, Angriffe, erhebliche Sicherheitsrisiken oder eine Gefährdung anderer Systeme bestehen.
12.2 Eine Sperrung kann ebenfalls erfolgen, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung mit fälligen Zahlungen in erheblichem Umfang in Verzug ist.
12.3 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber vor einer Sperrung informieren und ihm Gelegenheit zur Abhilfe geben, soweit nicht eine sofortige Maßnahme zur Gefahrenabwehr erforderlich ist.
12.4 Die Sperrung wird aufgehoben, sobald ihr Grund entfallen ist und die Wiederaufnahme des Betriebs technisch sowie wirtschaftlich zumutbar ist.
13. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
13.1 Beide Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.
13.2 Verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, schließen die Parteien vor Beginn der entsprechenden Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
13.3 Der Auftraggeber bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitung, für Informationspflichten, Rechtsgrundlagen, Löschfristen und die Wahrung von Betroffenenrechten verantwortlich.
13.4 Der Auftragnehmer setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten ein.
13.5 Unterauftragnehmer werden entsprechend den Vereinbarungen des Vertrags zur Auftragsverarbeitung eingesetzt.
14. Beratungs-, Strategie- und Interimleistungen
14.1 Beratungsleistungen des Auftragnehmers können technische, organisatorische und wirtschaftliche Aspekte von Hosting, Cloudbetrieb, Datensicherheit und Providerwahl ebenso berücksichtigen wie Marketing, Go-to-Market, Business Development, Partnergeschäft, Produkt- und Portfoliostrategie.
14.2 Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung und übernimmt nicht die Funktion eines Rechtsanwalts oder externen Datenschutzbeauftragten, sofern dies nicht ausdrücklich unter Einbindung entsprechend qualifizierter Partner vereinbart wurde.
14.3 Die rechtliche Prüfung und Freigabe von Verträgen, Datenschutzerklärungen, Einwilligungen, Auftragsverarbeitungsverträgen oder sonstigen Rechtstexten bleibt Aufgabe des Auftraggebers beziehungsweise seiner Rechtsberater.
14.4 Soweit im Rahmen eines Beratungsmandats Arbeitsergebnisse erstellt werden, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung das für den vereinbarten Vertragszweck erforderliche, einfache Nutzungsrecht. Vorbestehende Methoden, Vorlagen, Modelle, Know-how und allgemein verwendbare Lösungsbausteine verbleiben beim Auftragnehmer.
14.5 Der Auftraggeber prüft Empfehlungen und Arbeitsergebnisse auf ihre Eignung für seine konkrete Organisation, rechtlichen Rahmenbedingungen und Geschäftsentscheidungen. Ein wirtschaftlicher Erfolg, bestimmte Marktanteile, Umsätze oder Abschlussquoten werden nicht garantiert.
15. Vergütung und Zahlungsbedingungen
15.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
15.2 Einmalige Einrichtungs-, Migrations- oder Projektleistungen können getrennt von laufenden Hosting- oder Cloudleistungen berechnet werden.
15.3 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
15.4 Nutzungsabhängige Kosten, Mehrverbrauch, zusätzliche Speicherkapazitäten, Lizenzen, Domains und Leistungen von Drittanbietern können entsprechend der tatsächlichen Nutzung oder Beauftragung weiterberechnet werden.
15.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer kann weitere, nicht sicherheitskritische Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen zurückhalten.
16. Preisanpassungen bei laufenden Leistungen
16.1 Der Auftragnehmer kann Preise für laufende Leistungen anpassen, wenn sich nach Vertragsschluss für die Leistungserbringung maßgebliche Kosten verändern. Dies betrifft insbesondere Preise von Rechenzentren, Cloudanbietern, Registraren, Softwareherstellern, Energie-, Netzwerk-, Lizenz- oder Security-Anbietern.
16.2 Eine Preisanpassung wird dem Auftraggeber mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.
16.3 Erhöht sich der Gesamtpreis der betroffenen laufenden Leistung um mehr als fünf Prozent, kann der Auftraggeber diese Leistung bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung außerordentlich kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird in der Mitteilung hingewiesen.
16.4 Kostenreduzierungen werden berücksichtigt, soweit sie die Kalkulationsgrundlage der jeweiligen Leistung entsprechend und dauerhaft vermindern.
17. Laufzeit und Kündigung
17.1 Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigungsfrist ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
17.2 Sofern keine abweichende Laufzeit vereinbart wurde, werden laufende Hosting-, Cloud- und Wartungsverträge auf unbestimmte Zeit geschlossen und können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
17.3 Für Domains, Lizenzen und Drittleistungen können abweichende Registrierungs-, Mindest- oder Verlängerungszeiträume gelten, wenn diese im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung ausgewiesen wurden.
17.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei erheblichen Sicherheits- oder Rechtsverstößen, anhaltendem Zahlungsverzug oder schwerwiegender Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vorliegen.
17.5 Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.
18. Vertragsende, Datenexport und Löschung
18.1 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, vor Vertragsende alle von ihm noch benötigten Daten, Inhalte, Zugangsinformationen und Konfigurationen zu sichern oder deren Herausgabe rechtzeitig zu beauftragen.
18.2 Unterstützungsleistungen bei Export, Migration oder Übergabe können nach Aufwand berechnet werden, sofern sie nicht bereits Bestandteil des Vertrags sind.
18.3 Nach Vertragsende kann der Auftragnehmer Kundendaten und Sicherungskopien nach Ablauf von 30 Tagen löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, abweichenden Vereinbarungen oder berechtigten Zurückbehaltungsgründe bestehen.
18.4 Domains werden nach den Anweisungen des Auftraggebers gekündigt, übertragen oder aus der Verwaltung des Auftragnehmers entlassen. Erforderliche Authentifizierungscodes werden nach Erfüllung der vertraglichen Voraussetzungen bereitgestellt.
19. Leistungsstörungen und Mängel
19.1 Der Auftraggeber hat erkennbare Störungen oder Mängel unverzüglich und mit einer nachvollziehbaren Beschreibung zu melden.
19.2 Bei berechtigten Beanstandungen erhält der Auftragnehmer zunächst Gelegenheit, die Störung oder den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.
19.3 Ansprüche bestehen nicht, soweit eine Störung überwiegend durch Systeme, Änderungen, Inhalte oder Zugänge verursacht wurde, die der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter ohne Abstimmung verändert hat.
20. Haftung
20.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
20.2 Bei einfacher fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
20.3 Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
20.4 Für Datenverluste haftet der Auftragnehmer nur in Höhe des Wiederherstellungsaufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber beziehungsweise bei Nutzung der vereinbarten Datensicherungsleistungen entstanden wäre.
20.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeitende, Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmer des Auftragnehmers.
21. Höhere Gewalt
21.1 Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsstörungen, die durch Ereignisse höherer Gewalt oder andere unvorhersehbare und außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegende Ereignisse verursacht werden.
21.2 Dazu können insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, behördliche Maßnahmen, Pandemien, Streiks, großflächige Strom- oder Netzausfälle, Störungen zentraler Internetdienste, Cyberangriffe oder Ausfälle von Rechenzentren gehören.
21.3 Die betroffene Partei informiert die andere Partei, soweit möglich, über Art und voraussichtliche Dauer der Beeinträchtigung. Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
22. Vertraulichkeit
22.1 Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen und als vertraulich erkennbaren Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Zugangsdaten, Systeminformationen und Sicherheitskonfigurationen vertraulich.
22.2 Vertrauliche Informationen dürfen nur für die Durchführung des jeweiligen Vertrags verwendet und nur solchen Personen zugänglich gemacht werden, die sie zur Vertragserfüllung benötigen.
22.3 Gesetzliche Offenlegungs- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
23. Referenznennung
Der Auftragnehmer darf den Namen, die Marke oder das Logo des Auftraggebers nur nach dessen vorheriger Zustimmung als Referenz verwenden. Eine einmal erteilte Zustimmung kann für die zukünftige Verwendung widerrufen werden.
24. Textform
Vertragliche Erklärungen, Freigaben, Kündigungen und sonstige Mitteilungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen, soweit nicht gesetzlich oder vertraglich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
25. Schlussbestimmungen
25.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
25.2 Erfüllungsort ist Koblenz, soweit sich aus der Art der vereinbarten Leistung nichts anderes ergibt.
25.3 Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Koblenz Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, soweit gesetzlich zulässig.
25.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen.
